Gemäß dem aktuellen Rechtsdienst-leistungsgesetz (RDG) sind wir nicht befugt, Ihnen eine komplette Schadens- abwicklung anzubieten. Dies würde unsere Kompetenzen übersteigen.
Jedoch wenn Sie als Kunde den Reparaturauftrag und die Abtrittserklärung unterschreiben, kümmern wir uns sofort um den Transport Ihres verunfallten Fahrzeugs in unsere Kfz-Werkstatt und sorgen für die Ersatzfahrzeugbeschaffung (eine Klasse niedriger) sowie um die Kostenübernahme und die Abwicklung bei dem Versicherer. Ebenso beauftragen wir einen Sachverständigen, der die Schadenshöhe vor Ort ermittelt.
Gemäß dem aktuellen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sind wir nicht befugt, Ihnen eine komplette Schadensabwicklung anzubieten. Dies würde unsere Kompetenzen übersteigen.
Jedoch wenn Sie als Kunde den Reparaturauftrag und die Abtrittserklärung unterschreiben, kümmern wir uns sofort um den Transport Ihres verunfallten Fahrzeugs in unsere Kfz-Werkstatt und sorgen für die Ersatzfahrzeugbeschaffung (eine Klasse niedriger) sowie um die Kostenübernahme und die Abwicklung bei dem Versicherer. Ebenso beauftragen wir einen Sachverständigen, der die Schadenshöhe vor Ort ermittelt.
Gemäß dem aktuellen Rechtsdienstleis-tungsgesetz (RDG) sind wir nicht befugt, Ihnen eine komplette Schadens- abwicklung anzubieten. Dies würde unsere Kompetenzen übersteigen.
Jedoch wenn Sie als Kunde den Reparaturauftrag und die Abtrittserklärung unterschreiben, kümmern wir uns sofort um den Transport Ihres verunfallten Fahrzeugs in unsere Kfz-Werkstatt und sorgen für die Ersatzfahrzeugbeschaffung (eine Klasse niedriger) sowie um die Kostenübernahme und die Abwicklung bei dem Versicherer. Ebenso beauftragen wir einen Sachverständigen, der die Schadenshöhe vor Ort ermittelt.
Dieser Service reduziert die mit einem Unfall immer verbundenen Unannehmlichkeiten auf ein Minimum und sichert Ihnen obendrein Ihre Mobiliät.
Diese Gutachten sind hauptsächlich eine Regulierungsgrundlage für die Versicherungen. Wurde Ihr Fahrzeug durch Fremdverschulden beschädigt, ist das ein Haftpflichtschaden. Der Verursacher, bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss Ihnen Ihren entstandenen Schaden und Kosten im vollen Umfang begleichen.
Sie haben das Recht auf die Feststellung der Schadenhöhe durch einen freien Kfz-Sachverständigen, der den entstandenen Schaden unabhängig und neutral bewertet. Dazu ist umfassendes Experten-Wissen nötig, das sich für Sie bezahlt macht.
Wir arbeiten mit zwei anerkannte Sachverständigenbüros oder den TÜV Hannover zusammen, die Ihr Fahrzeug in unserer Werkstatt begutachtet. Optimaler Weise könnte die Begutachtung noch am Tag der Auftragserteilung durchgeführt werden.
Es werden die Reparaturkosten, die geschätzte Reparaturdauer ermittelt. Darüber hinaus auch den Wiederbeschaffungswert (Fahrzeugwert vor dem Unfall) sowie den Restwert (Fahrzeugwert nach dem Unfall). Darüber erhalten Sie eine detaillierte Dokumentation zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Versicherer des Unfallverursachers.
Das versicherungsunabhängige Schadengutachten wird durch unseren Kfz-Gutachter an die jeweilige Versicherung gesandt. Sofort nach Reparaturfreigabe durch die Versicherung beginnen wir mit der Reparatur Ihres Fahrzeugs nach Richtlinien der Hersteller. Die Reparaturrechnung wird nach Fertigstellung an die Versicherung geschickt. Haben Sie als Kund eine Abtretungserklärung unterschrieben, müssen Sie sich weder mit der Bezahlung der Reparaturrechnung noch mit der Leihwagenabrechnung, dem Nutzungsausfall und der Wertminderung beschäftigen.